Alles über Reiserücktrittskostenversicherungen

Tipps und Hinweise für den sorglosen Urlaub

  • Gründe für eine Reiserücktrittversicherung und Reiserücktritt

Reiserücktrittsversicherung von A-Z

Wer gerne und viel verreist und dabei auch teure Reisen vorhat oder mit der ganzen Familie in Urlaub fährt, macht sich früher oder später Gedanken zum Thema Versicherungen, insbesondere auch zum Thema Reiserücktrittversicherung. Denn die Vorfreude auf den Urlaub ist immer groß, doch wenn dann kurz vor der Abreise einer der Reisenden erkrankt oder einen Unfall erleidet, war die Vorfreude vielleicht die einzige Urlaubsfreude. Der Urlaub kann nicht stattfinden. Häufig ist dann dennoch der gesamte Reisepreis zu bezahlen, auch wenn die Reise nicht angetreten wird. Für diese Fälle bieten Versicherer die Reiserücktrittsversicherung an.

Für wen lohnt sich die Reiserücktrittsversicherung?

Alle, die ihre Reise lange im Voraus buchen und teure Reisen unternehmen, sollten sich näher über die Reiserücktrittsversicherung informieren. Das gilt insbesondere für Familien mit Kindern oder Reisende im Seniorenalter. Überlegenswert ist diese Versicherung auch in den Fällen, in denen die Reise die Haushaltskasse sehr stark belastet oder von vornherein ein hohes Stornorisiko besteht.

Die Reiserücktrittversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn der Kunde seine Reise aus versicherten Gründen plötzlich stornieren muss, zu spät antreten kann, abbrechen oder verlängern muss. Im Versicherungsfall übernehmen die Versicherer sowohl die Storno- wie auch die Reiseabbruchkosten. Diese zahlt dann, wenn der Kunde nicht alle Reiseleistungen in Anspruch nehmen kann. Ob diese finanzielle Absicherung im Einzelfall notwendig ist, muss jeder Reisende für sich selbst entscheiden.

Reisende, die bereits Vorerkrankungen haben, sind ebenfalls Zielgruppe der Reiserücktrittsversicherung. Auch für sie könnte sich diese Versicherung bezahlt machen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass nur unvorhersehbare und akut auftretende Erkrankungen respektive nicht erwartete Verschlechterungen einer bestehenden Krankheit im Rahmen dieser Versicherung versichert sind. Vor Reiseantritt sollte der Reisende Rücksprache mit dem behandelnden Arzt halten und sich seine Reisefähigkeit bestätigen lassen. Diese Personengruppe sollte unbedingt darauf achten, ausreichend Medikamente mit in den Urlaub zu nehmen. Je nach Reiseziel kann es sehr schwierig sein, die erforderlichen Medikamente zu bekommen. So ist einer plötzlichen Verschlechterung wegen fehlender Medikamente vorgebeugt.

Was bei Vertragsabschluss zu beachten ist

Beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sind ein paar Punkte zu beachten. Besonders wichtig sind die versicherten Rücktrittsgründe. Dazu gehören in den meisten Fällen:

  • Eine unerwartete und schwere Erkrankung
  • Nicht vorhersehbare Schwangerschaftskomplikationen
  • Impfunverträglichkeit bei der versicherten Person
  • Ein schwerer Unfall
  • Tod
  • Eine unerwartete betriebsbedingte Kündigung
  • Ein neuer Arbeitsplatz, wenn der Reisende bei Reisebuchung arbeitslos gemeldet war.

Es gibt auch Ereignisse, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, weil sie beispielsweise bei Vertragsabschluss bereits vorhersehbar waren oder wenn der Versicherte diese Ereignisse grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Auch Gefahren durch Krieg, Bürgerkrieg und bürgerkriegsähnliche Ereignisse als Grund für den Reiserücktritt sind nicht versichert.

Im Antrag müssen alle Personen namentlich genannt sein, für die Versicherungsschutz beantragt wird. Auch sind bei Vertragsabschluss bestimmte Fristen zu beachten. Bei vielen Versicherern muss der Vertrag spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Einige Gesellschaften verlangen, dass die Reiserücktrittsversicherung spätestens 14 Tage, nachdem die Buchungsbestätigung vorliegt, abzuschließen ist. Bei der Familienversicherung haben die Gesellschaften unterschiedliche Definitionen davon, was eine Familie ist oder wer als Paar versicherbar ist. Bei manchen Versicherungen bekommen Paare ebenfalls den Familientarif, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben.

Die Reiseabbruchversicherung

Der Vertrag für die Reiserücktrittsversicherung sollte auch den Reiseabbruch beinhalten. Im Fall, dass der Reisende die Reise vorzeitig beenden muss und verschiedene, bereits bezahlte Reiseleistungen, wie den geplanten Ausflug oder den Mietwagen, erstattet diese Versicherung die Kosten für die nicht genutzten Leistungen. Darüber hinaus übernimmt die Reiseabbruchversicherung die Kosten für die Rückreise oder den eventuell notwendigen längeren Aufenthalt.

Die Versicherungsprämie

Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach dem Gesamtpreis der gebuchten Reiseleistungen für alle mitversicherte Reisende. Hier kann das Alter der Versicherten bedeutungsvoll sein. So lassen sich ältere Kinder nicht bei allen Gesellschaften mitversichern. Im Kleingedruckten ist genau definiert, inwieweit ältere Kinder mitversicherbar sind. Sind die Kinder älter als 21 Jahre und unterhaltsberechtigt, sind sie bei den meisten Gesellschaften mitversichert. Bei einigen Anbietern liegt die Altersgrenze bei 25 Jahren.

Wann lohnt sich ein Jahresvertrag?

Wer häufiger verreist, und mehrmals im Jahr, kann einen Jahresvertrag abschließen, um immer versichert zu sein. Das ist häufig günstiger als der Abschluss einzelner Versicherungen für jede Reise. Der Jahresvertrag kann sich auch für Familien lohnen. Denn bei Familienverträgen können die im Vertrag namentlich genannten Familienmitglieder auch einzeln verreisen und die Reise ist mit dem Vertrag abgedeckt. Dabei ist zu beachten, dass sich diese Jahresverträge automatisch um ein Jahr verlängern, wenn der Kunde sie nicht ordnungsgemäß kündigt. Die Kündigungsfrist für diese Tarife liegt in der Regel bei drei Monaten vor Vertragsablauf.

Oft lassen sich die Vertragsangebote der verschiedenen Anbieter nicht so einfach vergleichen. Deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld umfassend zu informieren, vor allem was konkret versichert ist und was der Reisende im Schadensfall tun muss.

Risikopersonen

Bei manchen Versicherungsgesellschaften gibt es Tarife, die nicht nur für den Reisenden selbst, sondern auch für dessen Angehörige gelten. Bei diesen Versicherungen greift der Versicherungsschutz auch, wenn der Onkel stirbt oder das Enkelkind schwer erkrankt oder einen Unfall erleidet. Diese Angehörigen sind die sogenannten Risikopersonen. Das können nahe Verwandte sein oder Angehörige, die der Reisende pflegt.

Selbstbeteiligung ja oder nein

Inwieweit die Versicherung die entstandenen Kosten ersetzt, hängt einerseits von der Versicherung ab und andererseits vom gewählten Umfang des Versicherungsschutzes. Wer sich für den Vertrag mit Selbstbeteiligung entscheidet, dem erstattet die Versicherung nicht die vollen Reisekosten, sondern nur den zuvor vereinbarten Prozentsatz. Den restlichen Teil muss der Reisende selbst tragen. Die Variante ohne Selbstbeteiligung deckt die vollständigen Reisekosten ab. Der Vorteil der Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt liegt in der günstigeren Versicherungsprämie.

Die Reiserücktrittversicherung schon im Reisebüro abschließen?

In vielen Reisebüros ist es üblich, dass das Reisebüro bei Buchung einer Reise auch schon gleich die verschiedensten Reiseversicherungen mit anbietet. Das ist nicht immer zu empfehlen. Manchmal sind die Angebote der Reisebüros überteuert oder bieten nicht den gewünschten oder benötigten Versicherungsschutz. Beim Abschluss der Reiserücktrittsversicherung, am besten immer in Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung, sollten sich die Kunden vorher informieren und gegebenenfalls beraten lassen. Es ist sinnvoll, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen und die Vertragsbedingungen genau zu lesen. Die Kostenunterschiede zwischen den verschiedenen Versicherungen können erheblich sein. Der Vertragsabschluss direkt bei Buchung der Reise im Internet oder auch online ist zwar sehr bequem, kann aber am Ende teuer werden. In diesen Fällen gibt es keine Garantie für guten und preiswerten Versicherungsschutz.

Reiserücktrittsversicherung mit der Kreditkarte

Es gibt einige Kreditkartenunternehmen, die Premium-, Platin- oder Goldkarten anbieten, die Zusatzleistungen enthalten. Häufig ist hier schon eine Reiserücktrittsversicherung inklusive. Aber auch diese Versicherungen können Schwachstellen haben, die nicht in jedem Fall alle Risiken für den einzelnen Reisenden abdecken. Bei manchen Anbietern ist nur ein eingeschränkter Personenkreis versichert oder die Versicherung ersetzt nicht den gesamten finanziellen Schaden, sondern reguliert nur einen Teilbetrag. Außerdem gilt meistens, dass der Versicherungsschutz nur dann gilt, wenn der Kunde die Kreditkarte verwendet, wenn er die Reise bezahlt. Deshalb gilt auch hier: unbedingt vorher informieren und Angebote vergleichen.

Reiserücktrittsversicherung Schwangerschaft

Bei der Reiserücktrittsversicherung in der Schwangerschaft unterscheidet es sich zwischen einer Komplikation während einer schon bekannten Schwangerschaft und einer nach der Reisebuchung eingetretener Schwangerschaft.

Bestand bei der Reisebuchung und dem Abschluss der Reiseversicherung eine Schwangerschaft die keine Komplikationen oder Risikio darstellte und somit auch keinen Einfluss auf den Antritt der Reise hatte, und es treten dann unvorhersehbare Komplikationen auf, sodass die Reise nicht angetreten werden kann, ist die Stornorechnung durch die Reiserücktrittsversicherung abgesichert. Diese Komplikationen müssen von einem Arzt attestiert werden.

Wenn Sie nach der Reisebuchung erfahren das Sie schwanger sind, greift die Reiserücktrittskostenversicherung ebenfalls ein, wenn Schwangerschaftskomplikationen auftreten, oder falls der Geburtstermin dann innerhalb der gebuchten Urlaubszeit fällt.

Kurz gesagt, egal ob die Schwangerschaft bei der Reisebuchung bekannt war oder nicht, die werdende Mutter hat vollen Versicherungsschutz dann, wenn der Antritt der gebuchten und versicherten Reise nicht mehr möglich oder nicht mehr zumutbar ist, wie z.B. vorzeitige Wehen, Frühgeburt oder andere Komplikationen, es kommt immer darauf an, was der Arzt in seinem Attest bescheinigt und in diesen Fällen müssen die Versicherer Leisten.

Reisen mit Handicap und Reiserücktrittsversicherung

Bei den meisten Reiserücktrtittsversicherungen gelten als Storno oder Abbruchgrund auch unerwartete Verschlechterungen einer bestehenden Erkrankung oder Behinderung. Die Versicherer heutzu tage bieten gute Regelungen für Menschen mit Handicap oder Vorerkrankungen, indem bestehende Erkrankungen oder Behinderungen im Versicherungsschutz mit eingeschlossen sind.

Eine Reiserücktrittsversicherung für Menschen mit Handicap hat im Wesentlichen kein unterschied zu dem für Menschen ohne Behinderungen. Es muss nur der wesentlichste Punkt beachtet werden, dass die Versicherung nicht leistet, falls die Reise nicht angetreten werden kann wegen irgend einem Grund, der mit der Behinderung zusammenhängt. Falls der Abbruch jedoch mit einer unerwarteten verschlechterung zusammen hängt, sind die Chancen grösser für eine Rückerstattung der Stornierungskosten.

Diesbezüglich ist eine Reiserücktrittsversicherung für Menschen mit Handicap sehr wichtig, im idealfall sollte dies kombiniert werden mit einer Reiseabbruchversicherung.

Reiserücktrittsversicherung für Work & Travel

Bei Work & Travel Programmen wird meisten ein Gesamtpaket angeboten vom Flug, Kursen bis hin zur Unterkunft. Es sollte im Voraus geprüft werden, ob eine Reiserücktrittsversicherung inbegriffen ist, falls nicht muss eine private Versicherung abgeschlossen werden.

Für alle Reisende ist die Reiserücktrittsversicherung nach der Auslandskrankenversicherung das wichtigste, denn so sichern Sie Ihre Reisekosten für den Flug und andere Leistungen schon vor antritt der Reise ab.

Sie sollten sich vorab gut erkundigen, was die Versicherung absichert. Die meisten Fälle für einen Rücktritt sind unter anderem, schwere Verletzungen durch Unfall oder Todesfall eines Familienangehörigen. Jedoch haben alle Reiseversicherer unterschiedliche Angebote, sowie einige auch eine zu wiedeholende Prüfung an der Uni oder Hochschule als Grund für die Übernahme der Stornierungskosten.

Für eine Work & Travel Reise ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung mit Stornokosten Versicherung sehr sinnvoll, ausserdem umso näher der Reisetermin steht, umso höher sind dann auch die Stornierungskosten die dann bei einem Rücktritt anfallen. Meist liegt zwischen der Reisebuchung und dem Reisebeginn eine längere Zeit, was natürlich auch die Wahrscheinlichkeit für einen Zwischenfall oder einer Erkrankung erhöht.

Vor dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sollten alle Stornogebühren eines Veranstalters genau geprüft werden, um so den besten und passenden Abschluss zu finden.

Reiserücktrittsversicherung für die Familie

Sobald der Urlaub mit der Familie gebucht ist, ist die Freude und der Urlaub kaum zu abwarten. Doch leider kann es immer zu Zwischenfällen kommen, welches den Antritt der Reise verhindert. Diesbezüglich ist eine Reiserücktrittsversicherung für Familienreisen Gold wert, da die Stornogebühren die wegen eines Rücktritts anfallen mit für die ganze Familie abgedeckt werden. Das Höchstalter der Kinder variiert je nach Anbieter von 18 bis 26 Jahre. Die meisten Anbieter berücksichtigen das Höchstalter für Familientarife nur wenn die Kinder noch unterhaltspflichtig sind und noch kein eigens EInkommen oder noch in der Ausbildung sind. Die meisten Reiserücktrittsversicherungen für Familien werden zusammen mit einem Abbruchschutz angeboten, welches die Erstattung der nicht genutzten Reise und zusätzliche Rückreisekosten, falls etwas während dem Urlaub passiert  übernimmt.

Reiserücktrittsversicherung für Gruppenreisen

Bei Gruppenreisen spricht man von mehreren Personen, die zusammen eine Reise antreten wollen. Egal ob Klassenreisen oder Reisen von Vereinen, eine Reiserücktrittsversicherung bietet Schutz für alle. Diese Versicherung ist im Grunde günstiger als wenn sich alle mitreisende jeder selbst eine Versicherung abschliessen würde. Die Reiserücktrittsversicherung für Gruppen hat je nach Anbieter verschiedene Konditionen und bietet Versicherung für bestimmte Anzahl der Personen einer Gruppe. Wichtigster Unterschied der Reiserücktrittskostenversicherung für Gruppen ist die Anzahl der Personen, für die ein gegenseitiges Rücktrittsrecht im Versicherungsfall gilt;

  • Gruppen bis 4 Personen
  • Gruppen bis 6 Personen
  • Gruppen bis 9 Personen
  • Gruppen ab 10 Personen

Die Reiserücktrittsversicherung tritt ein, wenn die Reise nach der Buchung aus unerwarteten Gründen nicht angetreten werden kann. Einige Versicherer Zahlen nur die Rücktrittskosten der ausgefallenen Person(en), nicht jedoch der ganzen Gruppe. Es kommt auch auf den Grund des Rücktrittes an, wie zum Beispiel, wenn der Reiseführer unerwartet ausfällt, so gibt es Versicherer die dann der ganzen Gruppe die Rücktrittskosten ausgleichen. Diesbezüglich sollte vor Abschluss gut recherchiert werden, was Abgesichert wird. Die Gefahr eines Abbruches der Reise oder der ausfall mehreren Personen ist bei Gruppenreisen viel grösser, deshalb bieten die meisten Versicherer ein Rundum Paket, anhand welcher nicht nur der Rücktritt abgesichert ist sondern auch eine Umbuchungsgebührenschutz, Auslandskrankenversicherung sowie die Reisegepäckversicherung.

Reiserücktrittsversicherung für Au Pairs, Schüler & Studenten

Bei langfristigen und teuren Reisen ins Ausland wie z.B. Au Pair, Auslandssemester, Freiwilligendienst im Ausland oder ähnliche Tätigkeiten ist eine Reiserücktrittsversicherung sehr empfehlenswert. Da die Auslandsprogramme relativ viel Kosten (Flug und das komplette Programm) und es zu einem Zwischenfall kommen kann, wie z.B. Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung, unerwartete Krankheit, schwerer Unfall oder Tod eines nahen Familienangehörigen, ist es sinnvoll eine Reiserücktrittversicherung abzuschliessen. Die Prämie der Versicherung wird durch den Reisepreis bestimmt und nicht durch die Reisedauer, gerade deswegen sollten weit im Voraus gebuchte und sehr teure Reiseleistungen durch eine Reiserücktritts-versicherung abgesichert werden.

Last Minute Reiserücktrittsversicherung

Die meisten Urlauber entscheiden sich sehr kurzfristig in den Urlaub zu reisen. Eine Last Minute Urlaub gelten jene, welche spätestens 30 Tage nach Buchung angetreten werden. Gerade dann lohnt sich eine Rücktrittsversicherung, denn um so näher der Abreisetermin steht, um so höher sind dann auch die Stornierungskosten welche bis zu 100% des Reisepreises betragen kann. Für einen Last Minute Urlaub gelten bestimmte Fristen des Abschlusses. Normalerweise muss am  Tag der Buchung auch die Versicherung abgeschlossen werden oder spätestens 3 Werktage nach Urlaubsbuchung.

2018-06-30T09:25:52+00:00